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BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 575/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 02.10.1905 - VI 587/04
Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis; Vergleich
Auszug aus BAG, 10.11.1981 - 3 AZR 575/79
Der Revision ist zwar zuzu geben, daß es ein gewichtiges Anzeichen für das Vorliegen eines "Verselbständigungswillens' sein kann, wenn in der Urkunde kein Schuldgrund angegeben wird (RGZ 61, 318 [319])» zwingend ist dieser Schluß jedoch keineswegs.
- LAG Hamm, 29.01.2021 - 1 Sa 954/20
Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, unangemessene Benachteili-gung, …
Unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und des Empfängerhorizonts ist zu klären, ob ein rechtsgeschäftlicher Wille des Erklärenden gegeben ist, die mit dem selbständigen Schuldversprechen oder konstitutiven Schuldanerkenntnis übernommene, inhaltlich näher bestimmte Schuld ohne Rücksicht auf einen außerhalb der Erklärung liegenden Schuldgrund gegen sich gelten zu lassen (BAG 21.04.2016 - 8 AZR 474/14; 10.11.1981 - 3 AZR 575/79;… Erman-Wilhelmi, BGB, 16. Aufl. 2020, § 780 BGB, Rn. 2). - BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14
Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung …
Der Wille der Parteien muss deshalb dahin gehen, durch die Erklärung eine neue Anspruchsgrundlage zu schaffen und nicht nur einen bereits vorhandenen Schuldgrund zu bestätigen (BAG 10. November 1981 - 3 AZR 575/79 - zu II 1 der Gründe) . - LAG Hessen, 13.11.2001 - 7 Sa 1231/01
Zahlung von Entgelt im engeren Sinne im Wege der Blankettzusage
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